„Halts Maul“

Unglaublich. Gleich drei hohe Richter sitzen auf der Anklagebank. Der König lässt die Kammergerichtsräte Ransleben, Friedel und Graun bei sich antreten, um ihnen im Berliner Schloß so richtig die Leviten zu lesen. Einer der Juristen verteidigt wortgewandt sein Tun. „Canaille, halts Maul!“, tobt der Herrscher, genannt der Alte Fritz oder auch Friedrich der Große. Wir schreiben den 11. Dezember 1779. An diesem Tag herrscht dicke Luft im Schoss. Preußen-König Friedrich II. beschuldigt die Herren Richter seinen Namen missbraucht zu haben. Er droht mit „Aufhängen lassen!“. Als Großkanzler von Fürst die Gerichtsräte verteidigen will, wirft ihn der König raus: „Marsch. Seine Stelle ist schon vergeben!“

 

Müller Arnold aus Pommerzig. Wurde ihm das Wasser abgegraben? War er Opfer von selbstherrlichen Richtern? Ein Fall von klassischer Willkür? Ja, sagte der König und handelte.

 

Was war geschehen? Der einfache Müller Arnold aus dem östlichen Oderbruch hat längere Zeit seinen Erbzins nicht bezahlt. Daraufhin verklagt ihn der Gläubiger Graf Schmettau. Der Gutsherr gewinnt. Müller Arnold akzeptiert das Urteil nicht. Das Urteil sei pures Unrecht. In Eingaben erklärt der Müller aus Pommerzig, der Landrat von Gersdorf habe oberhalb seiner Mühle Karpfenteiche angelegt und ihm buchstäblich das zum Mahlen notwendige Wasser abgegraben. Die Richter bleiben stur. Der Müller verfasst Briefe an den König. Dieser ordnet postwendend eine Untersuchung der „Vorgänge“ an.

 

Post an den König. Das heutige Postamt in Pomorsko, Polen. Bis 1945 Pommerzig, Oderbruch, Neumark. Die Heimat von Müller Arnold.

 

Dann handelt Friedrich II. Er lässt sogleich die Kammergerichtsräte ins Gefängnis einsperren. Den Zivilprozess entscheidet er höchstpersönlich. Das Urteil des Königs: Der Müller erhält seine Mühle zurück und die „ungerechten“ Richter müssen den Schaden ersetzen. Ihre einjährige Haftstrafe haben sie in der Festung Spandau zu verbüßen. Gnadengesuche werden verworfen. Des Königs Prinzip: Ohne Gerechtigkeit keine Gnade. Die drei Kammergerichtsräte müssen ihre Strafe bis auf den letzten Tag absitzen.

Zudem veröffentlicht der König in der »Spenerschen Zeitung« am 14. Dezember 1779 einen Hinweis an alle Juristen „die strengste Unparteilichkeit aufs schärfste anempfehlen“ zu lassen. „Prinz und Bauer, Bettler und König“ seien „vor der Justiz gleich“. Hart, aber fair. Der Mythos vom strengen, aber gerechten König wird perfektioniert. Nur auf dieser Grundlage habe Justiz in Preußen zu funktionieren. Prozesse seien ohne Ansehen von Person, Herkunft oder Stand zu führen.

 

Hart aber fair? Sein Einschreiten im Fall des Müllers Arnold nährte den Mythos von Friedrich II. „Ohne Ansehen der Person. Gesetze gelten für alle. Ob für König oder Bettler.“

 

Die Geschichte vom Müller Arnold ist längst vergessen. Aber sie erzählt von Mühlen, die mahlen. Die ausnahmsweise sogar gerecht mahlen. Was für eine wunderbare königliche Schnurre! Zur Vollständigkeit jedoch muss ergänzt werden. Nach dem Tode des Alten Fritz wurden die drei Richter im Müller-Arnold-Fall rehabilitiert. Nachfolger Friedrich Wilhelm II. erklärte sie für unschuldig, das Verfahren sei „ungerecht gewesen“. Er stellte die Gerichtsräte wieder ein und entschädigte sie. Auch weil der brave Müller Arnold ein wenig gemogelt hatte. Tatsächlich hatte er trotz der Karpfenteiche noch weiter Wasser auf seinen Mühlen, angeblich oder vermutlich nur etwas weniger. Der Alte Fritz aber blieb zu Lebzeiten davon unbeeindruckt. Gegen die Großen, erklärte er, sei ab und an ein abschreckendes Beispiel vonnöten.

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